REMINDER


Nach den Richtlinien der EU-Gesetzgebung , alle ausländischen Schiffen (deren Besitzer nicht kroatischen Einwohner ), die in Kroatien am 1. Juli 2013 in einem Zolllager ( in einem Hafen ) waren, sind nach dem Zollrecht in einem temporären Import ( nach des Übereinkommens von Istanbul - Anlage C ) .
Es ist nicht mehr möglich für EU-Bewohner in diesem Zustand zu bleiben; alle Zollverfahren begonnen fo ... r Schiffe , die temporär auf dem Tag des Beitritts Kroatiens zur EU importiert wurden, oder in einem Zolllager ( marina) muss ausgeglichen oder beendet werden. Inbetriebnahme des Schiffes in den freien Verkehr - Dies wird durch die Zollverfahren bei der Zollbehördemeist von einer Importzollabfertigungerfolgen .
Die Zollverfahren muss innerhalb der Frist der Dauer der vorübergehenden Einfuhr beendet werden. Die Frist beträgt 18 Monate ab dem Beginn der vorübergehenden Einfuhr . Dies bedeutet in der Regel nach der Registrierung des Schiffes an der kroatischen Zollbehörde auf Vorgabe des Anlege Vertrag mit dem Yachthafen.
Mit anderen Worten, für jedes Schiff, das in einem Hafen zur Zeit des Beitritts zur EU am 1. Juli 2013 eingetragen wurde , muss eine Zollanmeldung eingereicht werden , unabhängig davon, ob letztlich eine Zahlung zu erfolgen hat oder nicht, wenn das Schiff sein von der Besteuerung auszunehmen sind oder nicht .